Stand 03.04.2022
Mund-Nasen-Schutz:
Bitte tragen Sie in allen Gemeinschaftsbereichen und im den öffentlichen Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz FFP- 2.
Kinder unter 6 Jahr benötigen keinen Mund- Nasen Schutz. Kinder von 6- bis 14 Jahr müssen nur eine Mund-Nasen Schutz tragen. ( Stoff oder OP Maske )
Distanzregeln einhalten:
Bitte wahren Sie stets ausreichend Abstand
(1,5 m) zu anderen Personen
Hände desinfizieren:
Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände an unseren Desinfektionsständern an den Eingängen in unserem Haus.
Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife, mindestens 20 Sekunden.
Treppe oder Lift?
Wann immer möglich benutzen Sie bitte die Treppe, möglich ohne Anfassen des Geländers. Den Lift betreten Sie bitte nur zusammen, wenn Sie in einer häuslichen Gemeinschaft leben, sonst immer alleine.
Regelungen in Bayern ab Sonntag, 03. April
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Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.
Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 (Sonntag) eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft.
Den s.g. Corona-Fahrplan mit Gültigkeit ab kommenden Sonntag, 03.03. können Sie sich hier herunterladen.
Hinweis in eigener Sache:
Ab 3. April 2022 tritt eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, die den Rahmen der
vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige
Hygienekonzepte. In Schule und Kita wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet.
Auch wenn die Maskenpflicht am Arbeitsplatz ab dem 03.04.2022 entfällt, hat der Markt Oberstdorf entschieden, dass im Oberstdorf Haus und im Verwaltungsgebäude am Bahnhofplatz bis auf weiteres
eine Maskenpflicht zum Schutz der Mitarbeiter*innen und der Besucher*innen bestehen bleibt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Alle Angaben ohne Gewähr